Musikschulbetrieb
An der Städtischen Musikschule Wertheim werden die Schülerinnen und Schüler wöchentlich unterrichtet.
Unterricht findet als Gruppen- oder Einzelunterricht statt.
Gruppenunterrichte:
Der Musikgarten für Babys und der Musikgarten Phase 1 sind fortlaufende Kurse. Sie können mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
Der Musikgarten Phase 2 beginnt im September und endet zum Ende August des Folgejahres.
Die 1-jährige musikalische Früherziehung beginnt im September, endet zum Ende August des Folgejahres.
Bei Kursen der 1- oder 2-jährigen Musikalischen Früherziehung als auch des Musikgarten Phase 2 gelten die ersten beiden Monate (in der Regel September und Oktober) als kostenpflichtige Probemonate und können mit zweiwöchiger Frist zum Ende der Probezeit gekündigt werden. Einjährige Kurse enden hier automatisch zum Ende August. Bei zweijährigen Kursen gibt es die Möglichkeit der Kündigung nach einem Jahr unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist (bis 30. Juni) zum Ende des Schuljahres (31. August).
Einzelunterrichte:
Der Einzelunterricht (Instrumentalunterricht oder Gesangsunterricht) wird in der Regel zum Schuljahresbeginn im September begonnen. Bei freien Kapazitäten ist ein Einstieg auch im Laufe des Jahres möglich.
Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist (bis 30. Juni) zum Ende des Schuljahres (31. August) mögllich. Danach verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Jahr.
Zu Beginn eines neuen Unterrichtsverhältnisses gelten die ersten beiden Monate als kostenpflichtige Probezeit. Während der Probezeit kann der Unterricht mit zweiwöchiger Frist zum Ende der Probezeit gekündigt werden, danach
wieder bis 30. Juni zum 31. August, wie bereits oben beschrieben.
Die Unterrichtszeiten und Ferienzeiten der Musikschule verlaufen parallel zu denen der Allgemeinbildenden Schulen in Wertheim.
Wenn Sie sich für ein Angebot der Musikschule Wertheim interessieren, so können Sie das Sekretariat kontaktieren. Die Sekretärinnen vermitteln Ihnen den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen und können Ihnen vorab zu allgemeinen Fragen des Musikschulbetriebs Auskunft geben.
Wir haben an dieser Stelle für Sie auch alle Formulare hinterlegt, so dass Sie sich vorab schon einen Überblick über die Gebühren und die Schulordnung verschaffen können. Es gibt verschiedene Ermäßigungen auf die Gebühren. So können Familienpassinhaber des einkommensabhängigen Wertheimer Familienpasses (nicht mit dem Landesfamilienpass zu verwechseln!) einen Nachlass von bis zu 50% auf die Musikschulgebühr erhalten (maximale Ermäßigung).
Mit der Familienermäßigung erhalten alle Mitglieder einer Familie, also auch die Eltern, eine Ermäßigung von 15% auf die Gebühren. Dies gilt auch für "auswärtige" Familien.
Lediglich Bildungsgutscheine werden noch zusätzlich zu allen anderen Ermäßigungen angerechnet.
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